Vermietbedingungen

Vermietbedingungen der Firma Jung für Spyder-Fahrzeuge

Der Mieter muss für die Dauer der Mietzeit den Personalausweis oder Reisepass hinterlegen. Der Mietpreis muss in Bar und im Voraus entrichtet werden.

Gutscheine haben eine Gültigkeit von einen Jahr ab Ausstellungsdatum.

Wer mit dieser Regelung nicht einverstanden ist sollte keinen kaufen!

Unsere Fahrzeuge sind Haftpflicht und Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 2000,00 Euro. Die Kaution beträgt 300 Euro in bar.
Bei selbstverschuldeten Unfällen werden bis zu 10Tage Ausfallgeld berechnet

Der Vermieter kann verlangen, dass ihm der Mieter vor der Überlassung des Fahrzeuges die Mietsicherheit übergibt, die nach vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges an den Mieter zurückgegeben wird. Für den Fall des nicht ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges bei der Rückgabe, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsicherheit ganz oder teilweise dazu zu verwenden, das Fahrzeug in einen vertragsmäßigen Rückgabezustand zu versetzen. Über die verwendete Mietsicherheit bekommt der Mieter eine Abrechnung.

Der Mieter hat sich an die STVO zu halten. Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung hat der Mieter zu tragen. Ebenso für Flurschäden aller Art.

Eine Off-Road Nutzung (Gelände) ist ausdrücklich untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Es ist dem Mieter auch nicht gestattet das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, zum Schleppen sonstiger Sachen oder zum Einsatz bei Renn- und Sportveranstaltungen zu benutzen. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig vor Diebstahl zu sichern. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an einen nicht im Mietvertrag berechtigten Fahrer lenken lassen.

Die Fahrzeuge sind in einem technisch einwandfreiem, sauberen und vollgetankten Zustand dem Mieter zu übergeben. Die Rückgabe der Fahrzeuge an den Vermieter erfolgt ebenso. Bei jedoch noch notwendiger Reinigung des Fahrzeuges wegen übermäßiger Verschmutzung erheben wir eine Gebühr von mindestens 20,00 Euro. Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Bei Verspätung ist der Vermieter rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Der Mietpreis beinhaltet 100 frei km pro Tag.
Der Mieter sollte Bilder vom Zustand des Fahrzeugs machen,dann kommt es zu keinen Problemen bei der Abgabe bei eventuellen Schäden

Jeder mehr km wird mit 0,50 Euro berechnet.

Wir sind nicht verpflichtet bei eventuellen Schäden sofort nach Anruf des Mieters das Fahrzeug auf Grund eines Defektes abzuholen und für Ausgleich zu sorgen. Der Mieter hat dafür Sorge zutragen das Fahrzeug zurückzuführen.

Bitte denken Sie daran, dass bei einer beschädigten Spyder/Ryker erhebliche Kosten auf Sie zukommen können. Deshalb kontrollieren Sie das Fahrzeug vor der Übergabe weil spätere Mängel zu Ihren Lasten gehen.

Vermietbedingungen der Firma Jung für Quad-Fahrzeuge

Der Mieter muss für die Dauer der Mietzeit den Personalausweis oder Reisepass hinterlegen. Der Mietpreis muss in Bar und im Voraus entrichtet werden.

Gutscheine haben eine Gültigkeit von einen Jahr ab Ausstellungsdatum.

Wer damit nicht einverstanden ist sollte keinen Gutschein kaufen.

Unsere Fahrzeuge sind Haftpflicht und Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 2000,00 Euro.
Bei selbstverschuldeten Unfällen werden bis zu 10Tage Ausfallgeld berechnet

Die Kaution beträgt 200 Euro in bar.

Der Vermieter kann verlangen, dass ihm der Mieter vor der Überlassung des Fahrzeuges die Mietsicherheit übergibt, die nach vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges an den Mieter zurückgegeben wird. Für den Fall des nicht ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges bei der Rückgabe, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsicherheit ganz oder teilweise dazu zu verwenden, das Fahrzeug in einen vertragsmäßigen Rückgabezustand zu versetzen. Über die verwendete Mietsicherheit bekommt der Mieter eine Abrechnung.

Der Mieter hat sich an die STVO zu halten. Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung hat der Mieter zu tragen. Ebenso für Flurschäden aller Art.
Der Mieter sollte Bilder vom Zustand des Fahrzeugs machen,dann kommt es zu keinen Problemen bei der Abgabe bei eventuellen Schäden

Eine Off-Road Nutzung (Gelände) ist ausdrücklich untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Es ist dem Mieter auch nicht gestattet das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, zum Schleppen sonstiger Sachen oder zum Einsatz bei Renn- und
Sportveranstaltungen zu benutzen. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig vor Diebstahl zu sichern. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an einen nicht im Mietvertrag berechtigten Fahrer lenken lassen.

Die Fahrzeuge sind in einem technisch einwandfreiem, sauberen und vollgetankten Zustand dem Mieter zu übergeben. Die Rückgabe der Fahrzeuge an den Vermieter erfolgt ebenso. Bei jedoch noch notwendiger Reinigung des Fahrzeuges wegen übermäßiger Verschmutzung erheben wir eine Gebühr von 20,00 Euro. Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Bei Verspätung ist der Vermieter rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Der Mietpreis beinhaltet 100 frei km pro Tag,jeder weitere km wird mit 0,40 Euro berechnet.

Wir sind als Firma nicht verpflichtet technische Probleme umgehend nach Anruf des Mieters zu beseitigen.
(Zündkerzen sowie platter Reifen, gerissener Bowdenzug, Elektronikschaden sind Sachen die man auch bei regelmäßiger Wartung nicht ausschließen kann). Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Der Mieter hat bei einen Defekt dafür Sorge zutragen das Fahrzeug zurückzuführen.

Wir sind bemüht die Fahrzeuge immer im technischen einwandfreien Zustand zu übergeben.